Was Sie wissen sollten
Fakten zur richtigen Dämmung

Bevor Sie mit der Dämmung Ihrer Haustechnik beginnen, sollten Sie die folgenden Informationen kennen, um Fehler zu vermeiden…

Wir empfehlen zur Rohrleitungsdämmung Schaumkunststoffe aus Polyethylen, Kautschuk und Melaminharz sowie Polyurethane. Diese Materialien weisen entscheidende Vorteile zur gesetzlich vorgeschriebenen Dämmung nach dem aktuellen GEG (Gebäudeenergiegesetz) auf:

  • Zuverlässiger Wärmeschutz: Wirksamer Schutz von Warmwasser- und Heizungsrohren vor Wärmeverlusten. Bewahrt Trinkwasserleitungen (kalt) vor übermäßiger Erwärmung, zur Sicherung der Wasserqualität.
  • Schallmindernde Qualität: Als weichfedernde Materialien besitzen die meisten Schaumkunststoffe ideale körperschallentkoppelnde Eigenschaften.
  • Robust und langlebig: Schaumkunststoffgewebe ist besonders widerstandsfähig gegenüber äußerer Einwirkung.
  • Feuchteschutz:  Effektiver Schutz vor Tauwasserbildung. Dadurch erhöht sich die Langlebigkeit der Materialien.

Energieeinsparpotenzial wärmegedämmter Rohrleitungen nach Bundesfachgruppe WKSB/BV Schorn­steinfegerhandwerk (www.klimaschutz.ag) bei Mitteltemperatur 55 °C, Betriebsstunden 6.000, Energiepreis 0,07 €/kWh, Mitteltemperatur Umgebung 15 °C in €/(Meter/Rohr und Jahr)

Energieeinsparpotenzial wärmegedämmter Armaturen nach Bundesfachgruppe WKSB/BV Schornstein­ fegerhandwerk (www.klimaschutz.ag) bei Mitteltemperatur 55 °C, Betriebsstunden 6.000, Energiepreis 0,07 €/kWh, Mitteltemperatur Umgebung 15 •c in €/(Stück und Jahr)

Einsparpotenial aufgrund der richtigen Dämmung

ln der Gesamtenergiebilanz eines Gebäudes erscheinen dämmtechnische Mängel an den Rohrleitungen und Armaturen zunächst als relativ unbedeutend. Aber die Wärmeverluste von ungedämmten Rohrleitungen und ungedämmten Armaturen lassen sich einfach nachrechnen. So kann man beispielsweise die Gesamtwärmeverluste einer 10 m langen Rohrleitung DN 20 um etwa 15 % verringern, wenn man zwei zur Anlage gehörende Armaturen dämmt. Gibt es – wie in Kellerbereichen oder an Verteilern oft üblich – 10 Armaturen, beträgt der Wärmegewinn fast 50 %!

Bei den im aktuellen GEG vorgeschriebenen Dämmschichtdicken handelt es sich um öffentlich-rechtliche Mindestanforderungen. Die aktuelle Entwicklung der Energiepreise und der zwingend erforderliche schonendere Umgang mit Energieressourcen rechtfertigen bereits heute Dämmdicken für Rohrleitungen und Armaturen, die oft weit über diese Mindestanforderungen hinausgehen. Die Dämmung von Rohrleitungen, Armaturen, Rohrschellen etc. amortisiert sich schon nach wenigen Monaten.

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Unterstützend zu den Normen gibt es einige VDI- Richtlinien, wie z.B. die VDI 2055, welche wichtige Berechnungsgrundlagen zusammenfassen und dadurch die geforderten anerkannten Regeln der Technik repräsentieren.

Weitere Informationen finden Sie unter VDI.

Details für Auslegungsfragen zum aktuellen GEG (Gebäudeenergiegesetz) bezüglich Anforderungen an die Wärmedämmung von Rohrleitungen und Armaturen in den Fällen des § 69 und § 71. Absatz 1 sowie zu § 70, Kälteverteilungsanlagen.

Zum Download (hier) finden Sie in den Tabellen 1 bis 3 – getrennt nach Heizungs- und Warmwasserleitungen sowie Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen von Raumlufttechnik- und Klimakältesystemen − die nach GEG 2020 geforderten Dämmschichtdicken für verschiedene Einbausituationen vom Arbeitsausschuss EnEV in der Fachgruppe Dämmstoffe des FSK dargestellt.

Weitere Informationen: Normen und Gesetze

Im Bereich der technischen Dämmstoffe gibt es zahlreiche DIN und DIN EN Normen, die zu beachten sind wie beispielsweise zum Brandverhalten von Baustoffen (DIN 4102 und DIN EN 13501), zur Wärmeleitfähigkeit des Produktes (DIN EN 12667 oder DIN EN 12939), oder zur Ausführung von Wärme-und Kältedämmungen (DIN 4140).

Wichtigste DIN und DIN EN Normen in Bezug auf Wärmedämmung und deren Anwendung in Deutschland

Anwendungsbereich DIN Norm DIN EN Norm
Brandverhalten Baustoff DIN 4102-1 EN 13501-1
Wärmeleitfähigkeit Baustoff DIN 52612 EN ISO 8497, EN 12667,
EN 12939, EN ISO 13787
Wasserdampf-Diffusionswiderstand EN 13469
Wasseraufnahme Wärmedämmstoff EN 12086, EN 13472
Obere Anwendungsgrenztemperatur
Wärmedämmstoff
EN 14706, EN 14707
Körperschallübertragung EN 14366, EN ISO 3822-1
Wärmedämmstoffe für die technische
Gebäudeausrüstung und für betriebstechnische Anlagen (CE)
EN 143XX
CE-Kennzeichnung Wärmedämmstoff PE EN 14313, EN 16069
CE-Kennzeichnung Wärmedämmstoff FEF EN 14304
CE-Kennzeichnung Wärmedämmstoff CG EN 14305
Anwendungsbereich DIN Norm DIN EN Norm
Dämmarbeiten an betriebstechnischen
Anlagen
DIN 4140
Schallschutz im Hochbau DIN 4109
Technische Regeln für Trinkwasser DIN 1988-200 EN 806
Dämmung von Kälteleitungen EN 14114, EN ISO 15758, ISO 15758
Dämmarbeiten an technischen Anlagen DIN 18421
Wärmedämmung an haus- und betriebs-
technischen Anlagen – Berechnungsregeln
EN ISO 12241
Estriche und Heizestriche auf Dämmschichten DIN 18560-2

Die DIN 1988-200 enthält wichtige Details zur Planung und Errichtung von Trinkwasser-Installationen unter Berücksichtigung nationaler Gesetze, Verordnung, Normen und dem aktuellen Stand der Technik. Die DIN 1988-200 ergänzt die DIN EN 806-2 und trifft zusätzliche Festlegungen zur Berücksichtigung nationaler Gesetze, Verordnungen und des deutschen technischen Regelwerks. Die Norm schreibt im Vergleich zur zurückgezogenen DIN 1988-2 in einigen Bereichen deutlich größere Dämmstoffdicken vor und konkretisiert die Dämmung von Rohrleitungen.

Der Arbeitsausschuss „DIN 1988-200“ in der Fachgruppe Dämmstoffe des Fachverbandes Schaumkunststoffe und Polyurethane e.V. (FSK) kommentiert die im Jahr 2014 in Kraft getretene DIN 1988-200 in Bezug auf Dämmungen an Trinkwasserleitungen (kalt).

Weitere Informationen finden Sie unter DIN.

Die Bauministerkonferenz (ARGEBAU) hat am 17. November 2005 die Muster-Richtlinie über brandschutztechnische Anforderungen an Leitungsanlagen (Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie MLAR) veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist die Errichtung von ausreichend brandgeschützten Leitungsanlagen bei Durchdringung von raumabschließenden Bauteilen mit vorgeschriebener Feuerwiderstandsdauer. Dies betrifft auch die Dämmung von Rohrleitungen, da diese im überwiegenden Teil ohne zusätzliche Maßnahmen nicht durch die oben erwähnten Bauteile verlegt werden dürfen.

Die MLAR erläutert, wie die gemäß Musterbauordnung (MBO) vorgegebenen Schutzziele im Zusammenhang mit Leitungsanlagen erreicht werden können. Die Umsetzung der MBO und respektive auch der MLAR ist Sache der einzelnen Bundesländer, die das in Ihrer eigenen Landesbauverordnung (LBO) wiedergeben.

Weitere Informationen finden Sie unter MLAR.

Bauprodukte dürfen nur mit CE-Kennzeichnung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie in der Türkei verkauft werden. Für die Prüfung und Anwendung ist der Hersteller verantwortlich. Dieser muss eine Erklärung darüber abgeben, dass sein Produkt die Anforderungen der BauPVO sowie der harmonisierten europäischen Produktnormen erfüllt, eine sogenannte Leistungserklärung.

Am 1. Juli 2013 hat die neue Bauproduktenverordnung (BauPVO) die seit 1989 geltende Bauproduktenrichtlinie (BPR) abgelöst und besitzt damit als europäische Verordnung in allen Mitgliedsstaaten Gültigkeit.

In der BauPVO sind für Dämmstoffe einheitliche, verbindliche Rahmenbedingungen für Produkteigenschaften wie Brandverhalten von Baustoffen, die Wärmeleitfähigkeit und Produkttoleranzen etc. festgelegt. Die damit gewonnene Transparenz ermöglicht Planern, Händlern und Verarbeitern einen direkten Vergleich der angebotenen Dämmstoffe.
Die Leistungserklärung und ergänzenden Dokumente finden Sie jeweils bei den Herstellern auf der Internetseite, da dieser einer Dokumentationspflicht unterliegen.
Mehr Informationen zu den Musterleistungserklärung finden Sie hier.

CE-Kennzeichnung und technische Isolierungen

Mit der CE-Kennzeichnung bestätigt der Hersteller die Konformität des Produktes mit den zutreffenden EG-Richtlinien und die Einhaltung der darin festgelegten „wesentlichen Anforderungen“.

Die CE-Kennzeichnung wurde vorrangig geschaffen, um im freien Warenverkehr dem Endverbraucher sichere Produkte innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der darin befindlichen Europäischen Gemeinschaft (EG) zu gewährleisten.

Sie lässt keine Rückschlüsse zu, ob das Produkt durch unabhängige Stellen auf die Einhaltung der Richtlinien überprüft wurde. Es ist Ausdruck und sichtbares Zeichen der Übereinstimmung des Produktes mit den Anforderungen des jeweiligen Produktstandards.

Vorgehensweise CE-Kennzeichnung bei technischer Isolierungen
Zum Beispiel, die Produktnorm (EN 14304 für FEF Flexible Elastomeric Foam) war die Grundlage für den Start und ist seitdem maßgebend für die CE-Kennzeichnung. Seit 1. August 2010 ist sie uneingeschränkt gültig. Vom 1. August 2010 bis zum 31. Juli 2012 läuft eine so genannte Koexistenzperiode. Das heißt, alle alten und neuen Normen gelten parallel. Nach Ablauf dieser Koexistenzperiode am 1. August 2012 dürfen inner¬halb der Europäischen Union nur noch technische Isolierungen vertrieben werden, die den europäischen Produktstandards entsprechen und das CE- Zeichen tragen. Produkte, die vor dem Ende der Koexistenzperiode in den Verkehr gebracht worden sind (Lagerbestände), dürfen nach dem Ende der Koexistenzperiode noch verwendet werden.

Fazit:

Die CE-Kennzeichnung wird den europäischen Handel insgesamt nachhal¬tig positiv beeinflussen. Die Normen im Bereich technischer Isolierungen schaffen ein stabiles Fundament für alle Marktteilnehmer in Europa. Für die wesentlichen Produkteigenschaften technischer Dämmstoffe – wie Wärme¬leitfähigkeit, Wasserdampfdiffusionswiderstand, Brandverhalten, Toleranzen etc. – wurde damit erstmals ein verbindlicher Rahmen festgelegt.